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Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer
Berechnung des mutmasslichen Betrags der Grundstückgewinnsteuer und Sicherstellung gemäss § 69 Abs. 5 VO StG (Verordnung zum Steuergesetz vom 1. April 1998, LS 631.11)
Eine Anfrage für die Berechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer soll die folgenden Angaben enthalten:
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Name und Anschrift der Verkäuferschaft
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Name und Anschrift der anfragenden Person und Vollmacht im Falle einer Vertretung der Verkäuferschaft
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Angabe des Grundstücks, das veräussert werden soll (Katasternummer, Strasse, Ort etc.)
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Zeitpunkt des Grundstückerwerbs
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Name und Anschrift der Käuferschaft
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Verkaufspreis
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Zeitpunkt der Handänderung (angedachter oder eventuell bereits vereinbarter Termin für Eigentumsübertragung)
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Eventuell Vertragsentwurf (Beilage)
Wir bitten Sie, Ihre Anfrage inklusive allfällige Beilagen entweder per E-Mail an grundsteuern@duernten.ch oder schriftlich einzureichen.
Das Formular zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie dann bei der Eigentumsübertragung auf dem Notariat. Sie finden dieses ebenfalls in unserem Online-Schalter.
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 055 251 57 13 | steuern@duernten.ch |