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Veranlagung und Bezug der Grundstückgewinnsteuer

Berechnung des mutmasslichen Betrags der Grundstückgewinnsteuer und Sicherstellung gemäss § 69 Abs. 5 VO StG (Verordnung zum Steuergesetz vom 1. April 1998, LS 631.11)

Eine Anfrage für die Berechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer soll die folgenden Angaben enthalten: 

  • Name und Anschrift der Verkäuferschaft

  • Name und Anschrift der anfragenden Person und Vollmacht im Falle einer Vertretung der Verkäuferschaft

  • Angabe des Grundstücks, das veräussert werden soll (Katasternummer, Strasse, Ort etc.)

  • Zeitpunkt des Grundstückerwerbs

  • Name und Anschrift der Käuferschaft

  • Verkaufspreis

  • Zeitpunkt der Handänderung (angedachter oder eventuell bereits vereinbarter Termin für Eigentumsübertragung)

  • Eventuell Vertragsentwurf (Beilage)

Wir bitten Sie, Ihre Anfrage inklusive allfällige Beilagen entweder per E-Mail an grundsteuern@duernten.ch oder schriftlich einzureichen. 

Das Formular zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie dann bei der Eigentumsübertragung auf dem Notariat. Sie finden dieses ebenfalls in unserem Online-Schalter.